Der lange Arm der nationalsozialistischen Rechtsprechung. Über den Tod Philipp Auerbachs und die „zweite Schuld“ der Deutschen.

Am 16. April 1952 trat in München ein aus ehemaligen Nationalsozialisten bestehendes Gericht zu einer Verhandlung über Holocaustüberlebenden Philipp Auerbach zusammen. Den Vorsitz des dreiköpfigen Gerichts übernahm kurzfristig der ehemalige Pg. Josef Mulzer, der in der Zeit des Nationalsozialismus zum Oberkriegsgerichtsrat aufstieg. Auch einer der beiden Staatsanwälte sowie der psychiatrische Sachverständige, Wulf Ziehen, waren ehemalige Mitglieder der NSDAP. Ein Beisitzer des Gerichts war Mitglied der SA. Der Prozess wurde begleitet von einer antisemitisch gefärbten Kampagne gegen Philipp Auerbach. Der ungerechtfertigte Schuldspruch trieb ihn schließlich in den Suizid.

Philipp Auerbach
Philipp Auerbach

Auerbach überlebt den Nationalsozialismus
Philipp Auerbach wurde am 8. Dezember 1906 in eine Hamburger Rabbinerfamilie geboren, die seine religiöse Haltung bis zum Lebensende prägte. In der Weimarer Republik war der überzeugte Demokrat Mitglied der liberalen DDP und engagiert sich im Reichsbanner schwarz-rot-gold gegen Kommunisten und Nationalsozialisten. Nach der Machtübernahme floh er nach Belgien, wurde aber nach der Annexion Belgiens 1940 von den Behörden verhaftet und in Frankreich interniert. Die französische Regierung lieferte ihn 1942 nach NS-Deutschland aus, wo er bis zu seiner Deportation nach Auschwitz im Januar 1944 im Polizei-Gefängnis Berlin Alexanderplatz inhaftiert wurde. Im Januar 1945 wurde er zum Todesmarsch nach Groß-Rosen gezwungen. Seit Februar war er in Buchenwald interniert, wo ihn schließlich US-amerikanische Truppen befreiten.
Obwohl er den Horror des Holocausts erlebte, entschied er sich, im Land der Täter zu bleiben. Laut der Berliner Allgemeinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland nicht, dass Jüdinnen und Juden durch ihr Verlassen Deutschlands zum „Testamentsvollstrecker Adolf Hitlers“ würden. Er hielt stattdessen an der Hoffnung eines demokratischen Deutschland fest, engagierte sich in der SPD, gründete den Verein des Verfolgten des Naziregimes mit, war in jüdischen Verbänden aktiv und trat das Amt des Oberregierungsrats in der Abteilung Fürsorge für politisch, rassisch und religiös Verfolgte in der Düsseldorfer Landesregierung an. Wiedergutmachung verstand er nicht nur als materielle Entschädigung der Verfolgten und Beihilfe der durch den Nationalsozialismus geschädigten DPs, sondern sah seine Aufgabe auch darin, die Identitäten ehemaliger Nationalsozialisten aufzudecken. Das führte nicht nur zu Widerstand in der den Schlussstrich herbeisehnenden, postnazistischen Volksgemeinschaft sondern auch bei der britischen Militärbehörde, weshalb er 1946 entlassen wurde.
Staatskommissar für politisch, rassisch und religiös Verfolgte
Wohl die baldige Entlassung ahnend, bemühte sich Auerbach schon in Düsseldorf um eine vergleichbare Anstellung in München, die er im Herbst 1946 auch erhielt. Als Staatskommissar für politisch, rassisch und religiös Verfolgte verwaltete er eine Behörde[1], die maßgeblich die Unterstützung von DPs durch juristischen Rat, Umzugshilfe, Arbeitsvermittlung und Entschädigungszahlungen zur Aufgabe hatte. Des Weiteren bekämpfte Auerbach aktiv antisemitische Tendenzen und unterstützte weiterhin die Entnazifizierung, die er neben der materiellen und juristischen Stütze als zweiten Arm der Wiedergutmachung ansah. Deshalb half er weiterhin dabei, die Identität ehemaliger NS-Funktionäre offenzulegen. München war das Zentrum der jüdischen DPs, wodurch er gegen seine Einstellung vielen Jüdinnen und Juden bei ihrer Auswanderung in das bald gegründete Israel half. Als Priorität sah Auerbach eine möglichst zügige Hilfe der Holocaustüberlebenden an. Allerdings fehlten den Verfolgten und Entrechteten häufig die zur Durchsetzung ihrer Ansprüche notwendigen Unterlagen, weshalb sich Auerbach bei der oft notwendigen, zügigen Hilfe auf ihre eidesstattlichen Erklärungen verlassen musste.
Im Wilhelmstraßen-Prozess vom Februar 1948 sagte Auerbach als ehemaliger Gefangener im KZ Auschwitz vor dem Nürnberger US-Militärtribunal aus. Das Verfahren hatte die Verhaftung mehrerer hochrangige NS-Beamten des Auswärtigen Amtes zur Folge.
Im Wilhelmstraßen-Prozess vom Februar 1948 sagte Auerbach als ehemaliger Gefangener im KZ Auschwitz vor dem Nürnberger US-Militärtribunal aus. Das Verfahren hatte die Verhaftung mehrerer hochrangige NS-Beamten des Auswärtigen Amtes zur Folge.

Dieses Prozedere führte zwar zu Unregelmäßigkeiten im Ablauf, wurde aber von der bayerischen Staatsregierung gebilligt, da eine klare Kompetenzverteilung oder eindeutige rechtliche Vorschriften für seine Behörde lange Zeit nicht bestanden. Deshalb lagen nicht nur die Abläufe sondern auch die Aufgaben für die Mitarbeiter im Unklaren und die Regierung sah sich einverstanden mit dem zügigen und eigenständigen Handeln der Behörde. Des Weiteren hatte das Amt des Staatskommissars eine Scharnierstellung inne, insofern Auerbach die Interessen der DPs vor dem Staat und gleichzeitig die Interessen des Staates vor den DPs vertreten musste. Auerbach unterstützte die Verfolgten und DPs über sein Amt hinaus auch mit politischen Interventionen, indem er etwa forderte, dass jedem Inhaftierten eine Entschädigung von 10 DM pro Tag Haft während der Zeit des Nationalsozialismus zustünde. Damit stand er im restaurativen Deutschland freilich alleine da. Nach Ansicht des Rechtsprofessors und Biografen Auerbachs, Hannes Ludyga, blieb Auerbach in der Ausübung seines Amtes in finanziellen Fragen dennoch stets loyal gegenüber den Interessen des bayerischen Staates[2].
Darüber hinaus führte der enorme Andrang von 60-80 Personen pro Tag auf das vergleichsweise kleine Amt nicht nur immer wieder zum Eingriff der Polizei und zu chaotischen Zuständen im Büroalltag, was die Arbeit immer wieder verhinderte; der hohe Andrang führte auch zum Unmut in der allzudeutschen Bevölkerung, die laut Wolfgang Kraushaar analog zu den Kriegsgewinnlern über die vermeintlichen Wiedergutmachungsgewinnler raunte. Dabei war die Verbindung von Geld und Veruntreuung, Juden und Gier für die Deutschen eine jahrelang antrainierte und dementsprechend leicht wieder hervorgerufene Assoziation. Der Unmut erhöhte den politischen Druck auf die Regierung, mit dem Staatskommissariat Auerbachs aufzuräumen. Vor diesem Hintergrund barg das Prozedere der eidesstaatlichen Erklärungen großes Konfliktpotential.
Die Schlinge wird zugezogen
Da Auerbach die kommunistische Unterwanderung des VVN missbilligte, trat er aus dem Verein 1949 aus, worauf der Verein mit einer mit antisemitischen Tönen gespickten Kampagne gegen das Gründungsmitglied im Zentralorgan „Die Tat“ reagierte. Zwar verteidigte sich Auerbach gegen die vom Verein in diesem Zug laut gewordenen Vorwürfe wegen Unregelmäßigkeiten und Missstände im Kommissariat, doch der Oberste Bayerische Rechnungshof und die bayerische Landespolizei begannen, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Zwar kritisierte der Rechnungshof in seinem Gutachten einige formale Fehler, gab allerdings auch die schwierige Zeit des Behördenaufbaus von 1946 bis 1949 zu bedenken, der Unregelmäßigkeiten durchaus zur Regel machte.
Ebenfalls 1949 begann der damalige Justizminister Josef Müller, einen Staatsanwalt für das Sammeln von belastendem Material gegen Philipp Auerbach abzustellen. Müller, der nach 1933 mit der Arisierung von Unternehmen beauftragt gewesen war, 1943 aber wegen seinen Aktivitäten im katholischen Widerstand von der Gestapo verhaftet wurde und mehrere Konzentrationslager durchlebte, war das selbstbewusste Auftreten Auerbachs und dessen Hinweise auf die Verbrecher im Nationalsozialismus ein Dorn im Auge. Ganz vom antisemitischen Wahn beseelt, sprach Müller über Auerbach, dass Bayern von einem „jüdischen König“ regiert sei, was er nicht länger mit ansehen wolle, und schob Auerbach die Verantwortung für den wachsenden Antisemitismus zu.
Nachdem der Kalte Krieg den US-amerikanischen Behörden ein taktisches Verhältnis zur Deutschen NS-Vergangenheit aufnötigte, weshalb sich zusehends in Konflikt mit Auerbachs Forderung nach Entnazifizierung gerieten, und außerdem die notwendige Unterstützung bei den meisten DPs abgewickelt war, lies schließlich die US-amerikanische Militärregierung den bisher von ihnen unterstützen Auerbach fallen. Im Januar 1951 meldete der US-amerikanische Landeskommissar George Shuster beim damaligen Ministerpräsidenten Ludwig Ehard angebliche Fälschungen im Landesentschädigungsamt. Daraufhin wurde die Schließung des Amtes und eine Beschlagnahmung der Akten angeordnet und noch im März 1951 Auerbach wegen des Verdachts des Betrugs und der Urkundenfälschung verhaftet.
Die Verhaftung war der Startschuss einer durch den Justizminister Müller befeuerten, antisemitisch gefärbten und u.a. von SPIEGEL und Süddeutscher Zeitung getragenen Hetzkampagne. Über Fälschungen seien – so lancierte Müller der Presse – insgesamt 1,3 Millionen DM an „Wiedergutmachungsgeldern“ erschwindelt worden. Der SPIEGEL griff Müller dankend auf und zog die Register antisemitischen Denkens nach Auschwitz: Er bezeichnete Auerbach als „Caesar der Wiedergutmachung“ und witterte in der materiellen und justiziellen Hilfe ein lukratives „Wiedergutmachungsgeschäft“, in dem auch der Staatskommissar beteiligt sei. Zudem habe man es bei der Wiedergutmachung mit Juden zu tun, „denen KZ-Haft und der Tod zahlloser Angehöriger den Maßstab gesetzlicher Notwendigkeit getrübt hatten.“ Die ZEIT dagegen erkannte, dass der Prozess dazu genutzt wurde, die Deutschen von ihrer Schuld zu befreien, indem dem Juden ein Exempel statuiert werde, konnte sich aber nicht zu einer substantiellen Kritik am Verfahren durchdringen. Am 17. April 1952 hielt die Zeitung in einem Artikel deshalb fest:

„Zur Anklage gegen die Zustände seit 1945 oder gar zu einer posthumen Rechtfertigung des Nazismus ist der Prozess Auerbach höchst ungeeignet. Denn ohne die Zustände vor 1945 würde es diesen ganzen Prozess nicht geben! So ist dem Gericht zu wünschen, dass es in der zu erwartenden Flut politischer Propaganda und gegenüber dem Bestreben zahlloser Interessenten, die den Auerbach-Prozess benutzen, um einem Gegner am Zeug zu flicken, seinem eigenen, für jede geordnete Rechtsprechung selbstverständlichen Grundsatz treu zu bleiben vermag: Unter Wertung auch aller für den Angeklagten sprechenden Momente fair und unbeeinflusst nach dem Gesetz über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.“[3]

In großen Teilen der deutschen Volkgemeinschaft galt Auerbach bereits als schuldig und der juristische Urteilsspruch nur noch eine Formalität. Auf die Diffamierungen und Vorverurteilungen reagierte Auerbach erschüttert und unternahm einen Suizidversuch, auf dessen Scheitern die Presse mit weiterer Häme konterte.
Der Prozess
Auerbach wurde von der Staatsanwaltschaft „in drei Fällen der schweren Amtsunterschlagung, zweier Verbrechen der Erpressung, und eines der versuchten Erpressung, fünf Vergehen der Untreue, vier Fällen von Betrug, eines Vergehens der einfachen passiven Bestechung, eines Vergehens der Abgabgenüberhebung, zweier Vergehen der wissentlich falschen Versicherung an Eides statt, eines Vergehens gegen das Währungsgesetz und eines Vergehen gegen das Sammlungsgesetz“[4] angeklagt. Gleichzeitig wurde auf Antrag der Bayernpartei ein Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen, der sich mit der „Auerbach-Affäre“ beschäftigte. Zudem gründeten Freunde Auerbachs in den USA ein Komitee zu seiner Unterstützung, da sie ein faires Verfahren bei einem aus ehemaligen Mitgliedern diverser NS-Organisationen bestehenden Gericht als Unmöglichkeit ansahen.
Sie sollten Recht behalten: Der psychiatrische Sachverständige attestierte Auerbach als „in der Pubertät befindlich“ und sah in ihm einen „Psychopathen“ und „Phantasten“. Der vorsitzende Richter Mulzer war nicht nur ehemaliger Oberkriegsgerichtsrat, sondern auch ein früherer Kollege des Justizministers aus dessen Anwaltskanzlei, sprach im Gericht von der „arischen Ehefrau“ Auerbachs, verglich Auschwitz mit russischen Kriegsgefangenenlagern und rechnete den von Auerbach erlittenen Terror mit seiner eigenen Haft auf. Auch der Staatsanwalt Hölper geizte nicht mit antisemitisch gefärbten Vorwürfen, wenn er Auerbach Vorwarf, durch sein Verhalten, seine „Freude am Lebensgenuss“ und den „schönen Dingen, die viel Geld kosten“, am wachsenden Antisemitismus Schuld zu sein.
Obwohl alle ernstzunehmenden Zeugen Auerbach entlasteten und er in den zentralen Punkten für unschuldig gesprochen wurde, setzte das Gericht eine zweieinhalbjährige Haftstrafe an. Für den Schuldspruch stützten sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht auf einen Zeugen, der in einem anderen Verfahren wegen Meineids angeklagt war. Als Anklagepunkte übrig blieben lediglich formale Fehler bei der Ausführung seines Amtes sowie das unerlaubte Tragen eines Doktortitels.[5]
Zur gleichen Zeit des Verfahrens musste der Justizminister Josef Müller von seinem Amt wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von Geldern, bzw. Bestechung zurücktreten, blieb aber ohne Strafe. Ebenfalls im gleichen Zeitraum wurde über ein zweites Straffreiheitsgesetz debattiert, nachdem die mit dem ersten Straffreiheitsgesetz von 1949 alle [!] vor dem 15. September 1949 begangenen Straftaten amnestiert werden konnten, die mit Gefängnis bis zu sechs Monaten (das war z.B. die Mindeststrafe für Totschlag) bzw. einem Jahr auf Bewährung geahndet geworden wären. Fast 800 000 Menschen erhielten dadurch Vergünstigungen. Laut einer nicht vollständigen Liste waren darunter 20 000 Personen, die Straftaten „wider das Leben“ begangen haben, sowie über 5000 Amnestierte mit „Verbrechen und Vergehen im Amte“. Das Straffreiheitsgesetz war eine der rechtlichen Grundlagen für die Integration ehemaliger NS-Funktionäre wie den über Philipp Auerbach urteilenden Richter Josef Mulzer. Der vom Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss rehabilitierte Auerbach 1954; im Jahr des zweiten Straffreiheitsgesetzes, das nochmals ca. 400 000 Menschen begünstigte.
Auerbach überlebt den Postnazismus nicht
Den Schuldspruch verkraftete Philipp Auerbach nicht. Zwar kündigte er Revision an, doch noch in der Nacht der Urteilsverkündung nahm der im Krankenhaus Josephinum untergebrachte Auerbach eine Überdosis Schlaftabletten, an der er am 16. August 1952 um 11:45 starb. Auerbach überlebte den Terror von Auschwitz, Groß-Rosen und Buchenwald; die im Postnazismus restaurierte Justiz überlebte er nicht. In einem Abschiedsbrief richtete er sich an die Öffentlichkeit:

„Nicht aus Feigheit, nicht aus einem Schuldbekenntnis heraus handle ich, sondern weil ein Glaube an das Recht für mich nicht mehr bestehet, und ich meinen Freunden und meiner Familie nicht weiter zur Last fallen will. Ich bin unschuldig […]. Ich habe mich niemals persönlich bereichert und kann dieses entehrende Urteil nicht weiter ertragen. Ich habe bis zuletzt gekämpft, es war umsonst! […] Mein Blut komme auf das Haupt der Meineidigen“

Wasserwerfereinsatz gegen die Gäste bei der Beerdigung Philipp Auerbachs.
Wasserwerfereinsatz gegen die Gäste bei der Beerdigung Philipp Auerbachs. Am oberen Bildrand sieht man blitzt das Plakat mit der Aufschrift „Josef Müller, bist du nun zufrieden?“ hervor.

Die Beerdigung avancierte zu einer Demonstration gegen die Justizwillkür und den erstarkenden Antisemitismus, an der Tausende Menschen mit Plakaten und Schildern teilnahmen. „Josef Müller, bis du nun zufrieden?“ stand auf einem davon. Die Versammlung wurde von Wasserwerfern der Polizei aufgelöst.
Einwand gegen deutsche Erfolgsgeschichten
In der Person und dem Leben Philipp Auerbachs verdichten sich die Strukturen und Entwicklungen der Nachkriegsjahre zu einem desaströsen Ereignis: Kalter Krieg, Restauration und Rehabilitation, Schuldabwehr und transformierter Antisemitismus kosteten Philipp Auerbach das Leben. Die Geschichte des von deutscher Justiz in den Tod getriebenen Philipp Auerbachs ist deshalb ein Einwand gegen die als Erfolgsgeschichte erzählte Reintegration ehemaliger NS-Funktionäre im demokratischen Gewand der jungen Bonner Republik. Es offenbart den durch die Niederlage des Nationalsozialismus zwar getroffenen, doch weiterhin virulenten Antisemitismus der deutschen Volksgemeinschaft. Vollkommen richtig bezeichnete Ralph Giordano diese Restauration dagegen als „zweite Schuld“ der Deutschen.
Die Erinnerung an Philipp Auerbach hält aber nicht nur diesen Einwand wach, sondern auch das politische Handeln eines Holocaustüberlebenden, der allen Widrigkeiten zum Trotz in der „Wiedergutmachung“[6] den notwendigen Zusammenhang materieller und justizieller Unterstützung sowie das klare Benennen und Bestrafen der Schuldigen sah. Damit postulierte Auerbach eine Praxis, die für die geschichtspolitische Kritik am weder Täter noch Entschädigung, sondern lediglich Erinnerung kennenden, „wiedergutgewordenen Deutschland“ Vorbildcharakter besäße.[7] Möge seine Erinnerung ein Segen sein.

von Benjamin W.

[1] Der Name des Staatskommissariats macht bereits die Reihung der Opfergruppen aus Sicht des Staates deutlich. Die als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ oder Homosexuell terrorisierten wurden nicht vertreten.
[2] Hannes Ludyga, Eine antisemitische Affäre im Nachkriegsdeutschland. Der „Staatskommissar für politisch, religiös und rassisch Verfolgte“  Philipp Auerbach (1906-1952), in: Kritische Justiz 40/4 (2007), S. 410-427. Hier: S. 417.
Zur Biografie: Ders., Philipp Auerbach (1906-1952). „Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte“. Berlin, BWV 2005.
[3] Zit. n. Wolf Stegemann, „Auerbach-Affäre“: 1952 ein beschämendes Stück bayerischer Nachkriegsjustiz und Wiedererstarkung offener antisemitischer Hetze von Presse und Politik, in: Rothenburg unterm Hakenkreuz vom 19. Januar 2014.
[4] Hannes Ludyga, Affäre, S. 421.
[5] Auerbach holte zwar seine Promotion 1949 nach, trat aber bereits 1946 mit Doktortitel auf.
[6] Nimmt man den Begriff beim Worte, ist die Wiedergutmachung des Holocausts kein mögliches unterfangen, weshalb der Begriff in Ermangelung eines besseren Wortes mit Anführungs- und Schlusszeichen gesetzt ist.
[7] An dieser Stelle mag der Hinweis auf die #makezoopaykampagne von 2016 genügen: http://makezoopay.tumblr.com/ (14. Aug. 2017)

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